Ende Februar hat das Landgericht Hamburg erstmals in einem ordentlichen Klageverfahren und nicht in einem Eilverfahren für
Dienstag, 16. März 2010
Ryanair verliert gegen CheapTickets
Ryanairflüge lassen sich jetzt gefahrlos über die Preisvergleichsseite
www.cheaptickets.de buchen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass man dadurch die Preise mit den großen Anbietern wie Lufthansa und Co direkt vergleichen kann.

Ende Februar hat das Landgericht Hamburg erstmals in einem ordentlichen Klageverfahren und nicht in einem Eilverfahren für
www.cheaptickets.de entschieden, dass das Vermitteln von Ryanair-Flugtickets von
www.cheaptickets.de rechtlich in Ordnung ist. Laut dem Landgericht ist die Nutzung der Internet-Technik "Screen-Scraping“ weiter ausdrücklich erlaubt. Somit darf
www.cheaptickets.de zum Vermitteln von Flugtickets auch zukünftig Daten von der Webseite auslesen. Vor Gericht wurde am 26. Februar 2010 entschieden, dass anders als von Ryanair kommuniziert, keine Verletzung von Datenbankrechten vorliegt. Ryanair hatte versucht
www.cheaptickets.de die Vermittlung von Ryanair-Flügen zu untersagen. Damit ist Ryanair nun in erster Instanz gescheitert.
Ende Februar hat das Landgericht Hamburg erstmals in einem ordentlichen Klageverfahren und nicht in einem Eilverfahren für
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